Nicole Huettner

Honorar & Leistungsphasen

Das Honorar für Architekturleistungen ist in Deutschland durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt – eine Verordnung, die einen klaren Rahmen für die Vergütung aller Planungs- und Überwachungsleistungen schafft. Seit der Novellierung im Jahr 2021 sind die Honorarsätze keine verbindlichen Mindest- und Höchstpreise mehr, sondern dienen als Orientierungsrahmen für eine transparente Honorarvereinbarung zwischen Bauherr und Architekt.

Was ist die HOAI?

Die HOAI unterteilt die Leistungen eines Architekten in neun Leistungsphasen (LPH 1–9), die den gesamten Planungs- und Bauprozess abbilden – von der ersten Idee bis zur abschließenden Objektbetreuung nach Fertigstellung. Grundlage der Honorarberechnung sind die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, die Honorarzone (abhängig von der Planungskomplexität) sowie der vereinbarte Honorarsatz innerhalb der Spanne zwischen Basis- und oberem Honorarsatz.

Sie können mich gezielt für einzelne Leistungsphasen beauftragen oder mich für das gesamte Projekt als Ansprechpartnerin engagieren – von der Planung bis zur Schlüsselübergabe.

Die neun Leistungsphasen im Überblick

LPH 1 – Grundlagenermittlung (ca. 2 %)

Zu Beginn klären wir gemeinsam Ihre Ziele, Wünsche und die grundsätzliche Machbarkeit Ihres Vorhabens. Grundstücksanalyse, Bestandsaufnahme und erste Beratung zu Baugenehmigung und Fördermöglichkeiten gehören dazu.

LPH 2 – Vorplanung (ca. 7 %)

Es entstehen erste Entwurfskonzepte mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten. Diese Phase schafft die Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen und beinhaltet eine erste Kostenschätzung nach DIN 276.

LPH 3 – Entwurfsplanung (ca. 15 %)

Der Entwurf wird ausgearbeitet und zeichnerisch dargestellt. Eine Kostenberechnung konkretisiert das Budget. Diese Phase ist die kreative Kernleistung und bildet die Basis für die Baugenehmigung.

LPH 4 – Genehmigungsplanung (ca. 3 %)

Ich erstelle alle Unterlagen für den Bauantrag und koordiniere die Einreichung bei der zuständigen Baubehörde in Nordrhein-Westfalen.

LPH 5 – Ausführungsplanung (ca. 25 %)

Detaillierte, maßstabsgerechte Zeichnungen und technische Beschreibungen entstehen – die Grundlage für die ausführenden Gewerke. Diese Phase hat den höchsten Planungsaufwand.

LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe (ca. 10 %)

Leistungsverzeichnisse werden erstellt, Mengen ermittelt und die Grundlage für die Einholung von Angeboten geschaffen. Ein Kostenanschlag schärft die Budgetkontrolle.

LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (ca. 4 %)

Ich unterstütze Sie bei der Auswertung der Angebote, führe Bietergespräche und empfehle geeignete Unternehmen. Die Kostenfeststellung wird aktualisiert.

LPH 8 – Bauüberwachung (ca. 32 %)

Die Bauüberwachung ist die umfangreichste Phase. Ich koordiniere und überwache alle Bauleistungen auf der Baustelle, prüfe Abrechnungen und Rechnungen der Handwerker und stelle sicher, dass Ihr Projekt termingerecht, qualitätsgerecht und im Budget bleibt.

LPH 9 – Objektbetreuung (ca. 2 %)

Nach der Fertigstellung unterstütze ich Sie bei der Überwachung der Gewährleistungsansprüche, dokumentiere auftretende Mängel und begleite die Abnahme nach Ende der Gewährleistungsfristen.

Honorartabelle – Orientierungswerte

Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Honorarspannen für Gebäude der Honorarzone III (mittlerer Schwierigkeitsgrad), die den Großteil typischer Wohn- und Gewerbeprojekte abdeckt:

Anrechenbare Kosten Basishonorarsatz (netto) Oberer Honorarsatz (netto)
100.000 € ca. 12.800 € ca. 19.200 €
250.000 € ca. 25.500 € ca. 38.200 €
500.000 € ca. 44.200 € ca. 66.100 €
1.000.000 € ca. 74.800 € ca. 112.000 €
2.000.000 € ca. 120.000 € ca. 180.000 €

Alle Angaben sind Orientierungswerte gemäß HOAI 2021, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das tatsächliche Honorar wird individuell vereinbart.

Transparenz und individuelle Beratung

Jedes Bauvorhaben ist einzigartig – und so ist es auch die Honorarvereinbarung. Gerne erläutere ich Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch, welche Leistungsphasen für Ihr Projekt sinnvoll sind und wie sich das Honorar konkret zusammensetzt. Oft beauftragen Bauherren nicht alle neun Phasen – eine maßgeschneiderte Teilbeauftragung ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen zur HOAI finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie im HOAI-Volltext auf hoai.de.

Häufige Fragen zum Honorar

Wie wird das Architektenhonorar berechnet?

Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Grundlage sind die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens sowie die vereinbarten Leistungsphasen (LPH 1–9) und die Honorarzone.

Was sind HOAI-Leistungsphasen?

Die HOAI gliedert die Architektenleistung in 9 Phasen – von der Grundlagenermittlung (LPH 1) über Entwurf und Genehmigungsplanung bis zur Objektbetreuung (LPH 9). Sie können einzelne oder alle Phasen beauftragen.

Gibt es ein kostenloses Erstgespräch?

Ja. Das erste Beratungsgespräch, in dem wir Ihr Vorhaben kennenlernen und erste Möglichkeiten besprechen, ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Welche Honorarzone gilt für mein Projekt?

Die Honorarzone (I–V) richtet sich nach der Komplexität des Gebäudes. Einfache Wohnhäuser fallen meist in Zone II–III, anspruchsvollere Entwürfe in Zone IV–V. Wir besprechen die passende Einstufung transparent mit Ihnen.

Fallen Nebenkosten zusätzlich an?

Reisekosten, Vervielfältigungen und behördliche Gebühren können als Nebenkosten anfallen. Diese werden vorab im Vertrag klar geregelt, sodass es keine Überraschungen gibt.