Architektenhonorar: Kosten und Leistungen der HOAI erklärt
Wer zum ersten Mal mit einem Architekten zusammenarbeitet, stellt sich früh dieselbe Frage: Was wird das kosten? Die Antwort ist weniger willkürlich als viele vermuten. Das Architektenhonorar folgt in Deutschland klaren Regeln – der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI. Wer die Grundprinzipien versteht, kann sein Budget realistisch planen und weiß genau, wofür er bezahlt.
Was ist die HOAI?
Die HOAI ist eine Rechtsverordnung, die regelt, wie Architekten und Ingenieure für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Sie gilt für alle Planungs- und Überwachungsleistungen in Deutschland und schafft damit einen verbindlichen Rahmen – sowohl für Bauherren als auch für Planer.
Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2021. Im Vergleich zur Vorgängerversion wurden die Mindest- und Höchstsätze als Orientierungsrahmen beibehalten, gleichzeitig wurde mehr Vertragsfreiheit eingeräumt. Das bedeutet: Innerhalb bestimmter Grenzen können Honorar und Leistungsumfang heute flexibler vereinbart werden als früher.
Wie berechnet sich das Architektenhonorar?
Das Architektenhonorar HOAI basiert im Wesentlichen auf drei Faktoren:
1. Anrechenbare Kosten Die Grundlage der Honorarberechnung sind die anrechenbaren Kosten – vereinfacht gesagt die voraussichtlichen Baukosten des Projekts. Je höher die Bausumme, desto höher das Honorar, allerdings nicht linear: Bei steigenden Kosten sinkt der prozentuale Anteil des Honorars.
2. Honorarzone Jedes Bauprojekt wird einer von fünf Honorarzonen zugeordnet, die den Schwierigkeitsgrad der Planung widerspiegeln. Ein einfaches Einfamilienhaus ohne besondere Anforderungen fällt in eine niedrigere Zone als ein anspruchsvolles Sanierungsobjekt mit komplexer Bausubstanz.
3. Leistungsphasen Die HOAI teilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen (LPH) auf. Nicht jeder Bauherr beauftragt alle neun – das Honorar für Architekt Kosten Planung hängt also davon ab, welche Phasen tatsächlich übertragen werden.
Die neun Leistungsphasen im Überblick
LPH 1 bis 4: Von der Idee zum genehmigten Plan
- LPH 1 – Grundlagenermittlung: Klärung der Aufgabenstellung, erste Beratung, Analyse des Bestands.
- LPH 2 – Vorplanung: Erarbeitung eines Planungskonzepts, erste Kostenschätzung.
- LPH 3 – Entwurfsplanung: Ausgearbeiteter Entwurf mit Kostenberechnung – eine der aufwendigsten Phasen.
- LPH 4 – Genehmigungsplanung: Erstellung aller Unterlagen für den Bauantrag.
Diese vier Phasen machen zusammen rund 38 Prozent des Gesamthonorars aus. Gerade LPH 3 ist häufig der Kern der Zusammenarbeit – hier entscheidet sich, ob ein Gebäude funktional, wirtschaftlich und gestalterisch überzeugt.
LPH 5 bis 7: Ausführungsreife herstellen
- LPH 5 – Ausführungsplanung: Detaillierte Zeichnungen für alle ausführenden Gewerke.
- LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe: Mengenermittlung, Leistungsverzeichnisse.
- LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe: Einholen von Angeboten, Prüfung, Vergabevorschlag.
Diese Phasen sind technisch anspruchsvoll und oft unterschätzt. Eine sorgfältige Ausführungsplanung verhindert teure Nachträge auf der Baustelle.
LPH 8 und 9: Bau und Abschluss
- LPH 8 – Objektüberwachung: Die Bauleitung – der Architekt koordiniert, überwacht und dokumentiert die Bauausführung. Mit rund 32 Prozent ist dies die honorarstärkste Einzelphase.
- LPH 9 – Objektbetreuung: Mängelüberwachung nach Abnahme, über fünf Jahre.
Viele Bauherren beauftragen ihren Architekten nur bis LPH 7 und übernehmen die Bauleitung selbst oder übergeben sie an einen Bauleiter. Das senkt das Honorar – birgt aber auch Risiken beim Qualitätsmanagement auf der Baustelle.
Was kostet ein Architekt konkret?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit Baukosten von 500.000 Euro und Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 8 liegt das Honorar – je nach Honorarzone und vereinbartem Satz – oft im Bereich von 40.000 bis 65.000 Euro. Das entspricht grob acht bis dreizehn Prozent der Bausumme.
Bei Sanierungen und Umbauten kann ein Zuschlag von bis zu 33 Prozent vereinbart werden, weil die Planung im Bestand deutlich aufwendiger ist als ein Neubau auf der grünen Wiese.
Wichtig: Diese Zahlen sind Richtwerte. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erläutert, dass die aktuelle HOAI bewusst mehr Kostensicherheit und Flexibilität für beide Seiten schafft – Bauherren können Leistungen klarer definieren, Planer ihre Leistungen fairer abbilden.
Teilleistungen und freie Vereinbarungen
Nicht alles muss nach HOAI abgerechnet werden. Für Leistungen, die über das HOAI-Spektrum hinausgehen – etwa besondere Beratungsleistungen, Wettbewerbsteilnahmen oder Machbarkeitsstudien – können Honorare frei vereinbart werden. In der Praxis empfiehlt sich stets ein klarer schriftlicher Vertrag, in dem Leistungsumfang, Phasen und Honorar eindeutig festgehalten sind.
Lohnt sich ein Architekt?
Diese Frage stellen sich vor allem private Bauherren. Die ehrliche Antwort lautet: Fast immer ja – vorausgesetzt, die Zusammenarbeit ist klar strukturiert.
Ein erfahrener Architekt spart durch präzise Planung und aktive Bauüberwachung oft mehr Geld, als sein Honorar kostet. Fehler, Nachträge und Mängel, die durch lückenhafte Planung entstehen, übersteigen das eingesparte Honorar regelmäßig. Wer das Honorar als Investition in Qualität und Sicherheit versteht, liegt richtig.
Für Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen gilt zudem: Die Kammermitgliedschaft eines Architekten ist öffentlich einsehbar, und nur eingetragene Architekten dürfen die Berufsbezeichnung führen. Das bietet eine zusätzliche Sicherheit, die beim Bauen ohne Fachplanung fehlt.